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Pensionskasse

Stellenwechsel: Was mit Ihrer Pensionskasse passiert

03. Mai 2026

Ein Stellenwechsel bedeutet auch immer einen Wechsel der Pensionskasse — und damit einige Punkte, die schnell untergehen, aber finanziell relevant sind.

Die Freizügigkeitsleistung folgt Ihnen

Ihr angespartes Pensionskassenguthaben (die sogenannte Freizügigkeitsleistung) bleibt Ihnen erhalten. Der bisherige Arbeitgeber überweist es an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers. Gibt es eine Lücke zwischen zwei Stellen, muss das Guthaben zwischenzeitlich auf ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice überwiesen werden.

Nicht jede Pensionskasse ist gleich

Vorsorgeeinrichtungen unterscheiden sich deutlich bei:

  • dem versicherten Lohn und Koordinationsabzug
  • dem Umwandlungssatz im Alter
  • freiwilligen Einkaufsmöglichkeiten
  • dem Leistungsumfang bei Invalidität und Todesfall

Ein Wechsel kann daher spürbare Auswirkungen auf Ihre spätere Rente haben — im Guten wie im Schlechten.

Einkauf prüfen, aber mit Plan

Nach einem Stellenwechsel entsteht oft eine Einkaufslücke, die Sie freiwillig auffüllen können — steuerlich attraktiv, aber mit Sperrfristen beim späteren Kapitalbezug verbunden. Ob und wann sich ein Einkauf lohnt, hängt von Ihrer gesamten Vorsorge- und Steuersituation ab.

Unser Rat

Lassen Sie sich das neue Vorsorgereglement erklären, bevor Sie Entscheidungen treffen. Wir prüfen für Sie, ob sich ein Einkauf lohnt und wie sich der Wechsel auf Ihre Gesamtvorsorge auswirkt.

Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Finanz- oder Steuerberatung.

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