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Haus verkaufen

Haus verkaufen in der Schweiz: Diese Schritte sollten Sie kennen

23. Juli 2026

Ein Immobilienverkauf ist für die meisten eine einmalige Angelegenheit — entsprechend wenig Routine besteht dabei. Gleichzeitig hängen oft grosse Summen und wichtige Entscheidungen für die eigene Altersvorsorge daran.

Realistisch bewerten, statt zu hoffen

Der erste Schritt ist eine fundierte Marktbewertung. Emotionale Erinnerungen und tatsächliche Marktpreise liegen oft auseinander — eine zu hoch angesetzte Verkaufsofferte führt meist dazu, dass sich der Verkauf unnötig in die Länge zieht und der Preis am Ende doch nach unten korrigiert werden muss. Eine professionelle, unabhängige Bewertung schafft hier eine solide Verhandlungsbasis.

Die bestehende Hypothek regeln

Läuft auf der Liegenschaft noch eine Hypothek, muss diese beim Verkauf grundsätzlich zurückbezahlt werden — es sei denn, die Käuferschaft übernimmt sie. Wird die Hypothek vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit aufgelöst, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Diese Kosten sollten Sie frühzeitig bei der Bank erfragen und in Ihre Verkaufsrechnung einplanen.

Grundstückgewinnsteuer nicht unterschätzen

Beim Verkauf einer Liegenschaft mit Wertsteigerung seit dem Kauf fällt in der Regel eine Grundstückgewinnsteuer an. Sie wird auf kantonaler und teils kommunaler Ebene erhoben, die Höhe und Berechnung unterscheiden sich deshalb je nach Kanton und Haltedauer erheblich — meist sinkt der Steuersatz, je länger die Immobilie im Besitz war. Eine steuerliche Einschätzung für den konkreten Fall sollte immer lokal und individuell erfolgen.

Was passiert mit dem Erlös?

Gerade wenn der Verkauf im Zusammenhang mit einer Pensionierung, Scheidung oder einem Wohnortwechsel steht, lohnt sich eine frühzeitige Überlegung, wie der Verkaufserlös sinnvoll eingesetzt wird: als Alterskapital, für den Kauf einer neuen, kleineren Immobilie oder als Ergänzung zur Rente. Auch die Frage, ob ein Teil in die Säule 3a oder in eine Vermögensverwaltungslösung fliessen soll, gehört in diese Überlegung.

Unser Rat

Ein Immobilienverkauf betrifft selten nur die Immobilie allein — meist hängen Hypothek, Steuern und die persönliche Vorsorgeplanung direkt zusammen. Wir vermitteln den Kontakt zu erfahrenen Immobilienpartnern für die Bewertung und den Verkaufsprozess und begleiten Sie bei der Frage, wie der Erlös am besten in Ihre Vorsorge passt. Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch.

Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Die Grundstückgewinnsteuer wird kantonal unterschiedlich geregelt.

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